Österreichischer Zivilschutzverband (ÖZSV)
Die Aufträge an den Zivilschutzverband begründen sich im Artikel 9a der Österreichischen Bundesverfassung über die Umfassende Landesverteidigung sowie in den entsprechenden Landesgesetzen. Die einzelnen Verbände wurden in den 1960er Jahren gegründet, wo man die atomare Bedrohung noch als die größte ansah. Diesen Szenarien entsprechend legte man damals das Hauptaugenmerk auf die richtige Anlage von Strahlenschutzräumen in den einzelnen Häusern, wo sie ja auch teilweise in den jeweiligen Bauordnungen vorgeschrieben waren. Mit der Änderung der Bedrohungen wird heute mehr Wert auf den Schutz in Katastrophenfällen gelegt. Der Verband hat eine rein informative Aufgabe zum Selbstschutz der Zivilbevölkerung in verschiedensten Notsituationen. Sie ist ein Bestandteil des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutz- managements des Innenministeriums.
Eine der Hauptaufgaben ist die Förderung des Selbstschutzgedankens. Dies soll durch die verschiedensten Kurse und Schulungen, die bis auf Gemeindeebene für alle Zivilpersonen durchgeführt werden, erreicht wer- den, indem Privatpersonen gezeigt werden, wie sie sich in verschiedenen Notfällen mit Erste Hilfe selbst helfen können, bis eine Hilfe von außen eintrifft. Im Gegensatz zu den Feuerwehren oder den Rettungsdiensten hat der Zivilschutzverband keine operative Aufgabe, d. h., er wird im Ernstfall nicht selbst tätig.
Daten & Fakten
Gegründet: 1960er Jahre
Sitz: Wien, Österreich
Schwerpunkte: Katastrophenschutzmanagement, Förderung des Selbstschutzgedankens
Präsident: Johann Rädler